Sozialverträglichkeit
Billig kann teuer werden
Lohn- und Preisdumping sind auf dem Bau an der Tagesordnung. Es blühen unfaire und illegale Beschäftigungsmodelle, die für Auftraggeber zu erheblichen Haftungsrisiken führen können. Dann wird aus dem extrem günstigen Angebot schnell eine ganz dicke Rechnung.
Die Beauftragung von Subunternehmen zur Abdeckung von Leistungsspitzen und fremden Arbeitsfeldern ist in der Baubranche üblich und sinnvoll. Allerdings nutzen skrupellose Marktteilnehmer Alleinunternehmer als Scheinselbstständige aus und umgehen so Mindestlöhne, Sozialabgaben und Steuern.
Oftmals entstehen regelrechte Sub-Sub-Dschungel: Wenn das Subunternehmen mit Subunternehmen und die wieder mit Subunternehmen arbeiten. Diese Konstrukte sind auch für den Auftraggeber nicht mehr durchschaubar. Termin- und Qualitätsprobleme gehören zum Alltag, auch im Gewährleistungsfall schauen die Kunden oft in die Röhre.
Profitgeier gewinnen, alle anderen verlieren
Die Auftraggeber: Keine Gewährleistung und Haftungsrisiko
Das Angebot ist extrem günstig? Vorsicht! Sind Sie sicher, dass das beauftragte Unternehmen legal arbeitet, seine Mitarbeiter fair bezahlt und für sie Sozialabgaben abführt? Und wer haftet, falls es bei dem Projekt zu Schäden und Unfällen der Arbeiter oder Unbeteiligter kommt?
Wer mit Billiglohnarbeitern arbeitet, hat vielfach auch mit schlechteren handwerklichen Leistungen zu kämpfen. Im Idealfall wird nachgebessert; oft kommt es jedoch vor, dass Auftraggeber auf dem Schaden sitzen bleiben. Eine Gewährleistung – wie sie bei verantwortungsvoll handelnden Handwerksbetrieben üblich ist – gibt es nicht. Und der Auftraggeber trägt das Haftungsrisiko für nicht abgeführte Sozialabgaben, Schäden und Unfälle.
Die Handwerker: Hungerlohn, keine Versicherung, menschenunwürdige Bedingungen
Für die Alleinunternehmer und illegal Beschäftigten gilt die Mindestlohnbindung nicht; zudem sind sie meist weder kranken- noch rentenversichert. Darüber hinaus müssen sie häufig unter menschenunwürdigen Bedingungen arbeiten und hausen.
Die fair arbeitenden Malerbetriebe: Weniger Aufträge, Verlust von Arbeitsplätzen
Wer keinerlei Abgaben zahlt und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Hungerlöhnen beschäftigt und im Krankheitsfall ganz einfach entlässt, kann billig anbieten. Fair arbeitende Betriebe haben damit beim reinen Kosten-Vergleich das Nachsehen. Damit werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze mit guten Bedingungen vernichtet. Ausbildungsplätze und damit auch die Qualifikation gehen verloren.
Der Staat: Weniger Steuereinnahmen und weniger Geld in den Sozialkassen
Für Alleinunternehmer und Schwarzarbeiter zahlen Unternehmen nicht in Sozialkassen ein, sie sparen sich auch die Sozialversicherung mit Rente und Krankenversicherung und natürlich die Lohnsteuern. Das trifft uns alle. Vor allem die fehlenden Rentenzahlungen fallen uns auf die Füße.
Kompetenz – dem fairen Handwerk verpflichtet
Billig kann teuer werden
Dafür haben wir das Siegel „Faires Handwerk“ geschaffen. Tragen dürfen es nur Betriebe, die die freiwillige Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnet haben. Diese verpflichtet zur Handwerkerehre – dem immer noch gültigen Ehrenkodex, der für Zuverlässigkeit, Vertrauen, Qualität und Ausbildung sowie Fleiß, Beständigkeit, Ehrlichkeit und Treue steht. Das neue Siegel kennzeichnet:
- Rechtssicherheit für Auftraggeber
- Qualität der Handwerkerleistungen
- Doppelte Gewährleistungssicherheit*
- Legale Arbeitsplätze zu fairen Bedingungen
- Keine Ausbeutung von Billiglohnkräften
- Fairen Wettbewerb
- Gesellschaftliche Verantwortung
Qualität
Betriebe, die die Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben haben, arbeiten fair und seriös. Die Maler- und Lackiererinnung RheinMain kontrolliert einmal jährlich anhand verschiedener Unterlagen, dass sie die folgenden Kriterien erfüllen:
Fachliche Kompetenz und Qualität
- Eintrag in der Handwerksrolle im richtigen Handwerk
- Spezialisierung auf das Handwerk und Beschäftigung von
Fachpersonal - Subunternehmer werden nur zur Abdeckung von Leistungsspitzen
und fremden Arbeitsfeldern eingesetzt
Transparenz und Rechtssicherheit für die Auftraggeber
- Subunternehmer werden als solche dem Kunden kenntlich gemacht, zum Beispiel durch die Arbeitskleidung.
- Sicherung der Arbeitssicherheit und Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Auflagen (Ersthelfer, Sicherheitsfachkraft etc.)
- Sicherung des Datenschutzes (Datenschutzbeauftragter etc.)
- Absicherung mit ausreichendem Haftpflichtschutz
- Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes
- Mitglied bei der Maler- und Lackiererinnung Rhein-Main oder einer anderen Innung .
Sicherung und Schaffung legaler, fair bezahlter und sozialversicherter Arbeitsplätze
- Beschäftigung eigener sozialversicherter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Keine Beschäftigung von (scheinselbstständigen) Alleinunternehmern: Alle Mitarbeiter die beim Kunden eingesetzt werden, müssen sozialversicherungspflichtig angestellt sein!
- Abgabe von Leistungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die tariflichen Sozialkassen
- Für die nicht beim Auftragnehmer beschäftigen Personen, d.h. für Leiharbeiter/innen und Nachunternehmer/innen, liegen alle notwendigen Dokumente und Erlaubnisse vor
- Einhaltung der geltenden tariflichen Mindeststandards.
Diese Kriterien gelten in gleicher Weise für Nachunternehmer und Leiharbeitsunternehmen.
Rechtssicherheit für Auftraggeber
Handwerksrecht: Nicht jeder darf malern
Zum Schutz des Verbrauchers sind zahlreiche Handwerke in Deutschland zulassungspflichtig. Wer die Meisterprüfung bestanden hat, wird in die sogenannte Handwerksrolle eingetragen und bekommt die Handwerkskarte.
Vielfach bieten aber unseriöse Unternehmen Handwerksleistungen an, ohne dass der Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen ist. Wer Handwerksleistungen anbietet, ohne in der Handwerksrolle im richtigen Handwerk eingetragen zu sein, handelt in der Regel illegal. Es kann dabei auch ein Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vorliegen.
So hat das OLG Frankfurt entschieden: Übernimmt ein nicht legitimierter Handwerker Arbeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks, ohne selbst in die Handwerksrolle eingetragen zu sein, so ist der Vertrag wegen Schwarzarbeit nichtig (AZ: 4U 269/15). Damit hat der Auftraggeber auch keinen Gewährleistungsanspruch.
Auf der sicheren Seite-mit fairem Handwerk
Vergeben Sie faire Aufträge, wählen Sie Ihren Maler- und Lackiererbetrieb bewusst aus und lassen Sie sich folgende Dokumente zeigen.
Checkliste:
- Handwerkskarte: Schauen Sie auf die Rückseite, hier muss das richtige Handwerk (z.B. Maler und Lackierer) verzeichnet sein
- Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes
- Nachweis einer abgeschlossenen und bezahlten Haftpflichtversicherung
- Einhaltung der geltenden tariflichen Mindeststandards.
Klären Sie außerdem, dass der Betrieb Ihren Auftrag mit eigenen sozialversicherten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausführen kann und keine dubiosen Billiganbieter dafür engagiert.
Oder ganz einfach: Wählen Sie ein Unternehmen, das die Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben hat und das Siegel „Faires Handwerk“ trägt. Hier überprüft die zuständige Innung einmal jährlich, dass diese Vorgaben erfüllt sind.
Haben Sie Fragen?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns:
Maler- und Lackiererinnung Rhein-Main | Hanauer Landstraße 501 | 60386 Frankfurt | 069-89990767 | info [at] farbe-rhein-main.de
hier finden sie eine Liste aller teilnehmenden Organisationen
Maler & Lackiererinnung Rhein-Main
Hanauer Landstraße 501
60386 Frankfurt
Telefon 069-89990767
Telefax 069-89990769
info[at]farbe-rhein-main.de
Teilnehmende Innungen
Maler- und Lackiererinnung Rhein-Main
Maler- und Lackiererinnung Düsseldorf
Innung Sanitär Heizung Klima Frankfurt
Landesinnungsverbad des Glaserhandwerks Hessen
Innung für elektro- und informationstechnische Handwerke Frankfurt
Maler- und Lackiererinnung Lahn-Dill