Kämmerer begleitet Kontrollgang
Nachfolgend finden Sie eine Pressemitteilung der Stadt Frankfurt. Die hier angesprochene Initiative wurde auch von der Maler- und Lackiererinnung in Anlehnung an das „Kölner Modell“ mit initiiert und gefordert. Umso mehr begrüßen wir das Interesse des Kämmerers Bastian Bergerhoff für dieses wichtige Thema.
Die Einhaltung von Tariftreue und Mindestlohn auf Baustellen wird überprüft
ffm. Baustellenkontrolle! Seit nunmehr drei Jahren führt die Kontrollstelle für Tariftreue und Mindestlohn der Stadtkämmerei Vor-Ort-Überprüfungen durch. Kämmerer Bastian Bergerhoff begleitete die beiden Mitarbeitenden nun bei einer unangemeldeten Baustellenüberprüfung. Dabei ging es um den Garten- und Landschaftsbau am Kinderzentrum 52 an der Hügelstraße.
„Ich wollte mir selbst ein Bild von einer solchen Inspektion machen. Denn mir ist wichtig, dass die Stadt auf diese Weise zeigt, dass sie es ernst meint“, sagt Bergerhoff. „Ziel ist, auf den städtischen Baustellen deutlich zu machen, dass wir Verstöße gegen Tariftreue und Mindestlohnzahlung nicht tolerieren. Wir wollen faire Arbeit ermöglichen. Die Stadt Frankfurt vergibt jährlich Aufträge an private Dienstleistungsunternehmen in einer dreistelligen Millionensumme. Das sind ganz erhebliche Beträge. Deshalb haben wir auch ein großes Interesse daran, dass dieses Geld auch für eine ordentliche und angemessene Bezahlung der ausführenden Personen verwendet wird.“
Bei den Kontrollen werden verdachtsunabhängig und ohne Vorankündigung Dokumente überprüft, wie die täglich auszufüllende Anwesenheitslisten, Identitätsnachweise, die Nationalität der Mitarbeitenden sowie das Vorliegen der Zustimmung zum Nachunternehmereinsatz am Leistungsort. Sanktionswürdige Verstöße wurden im konkreten Fall keine festgestellt. Wenn in Einzelfällen die geforderten Unterlagen nicht vorgelegt werden können, finden Nachkontrollen statt, bei denen der Kontrollstelle bislang regelmäßig alle relevanten Unterlagen vorgelegt wurden. Fehlende Mitwirkung, Unregelmäßigkeiten bei Identitätsnachweisen oder fehlende Zustimmung zum Nachunternehmereinsatz werden ebenfalls erfasst. „Das Vorgehen scheint eine abschreckende Wirkung auf ‚Schwarze Schafe‘ zu haben“, ist Bergerhoff überzeugt.
In der Praxis setzt die Tätigkeit der Kontrollstelle im Regelfall ab einem Auftragswert in Höhe des Schwellenwertes für EU-Vergaben von aktuell 215.000 Euro netto ein. Da dieser auch dem Schwellenwert der Vorlagepflicht zur Magistratsvergabekommission entspricht, werden Vorhaben kontrolliert, die auf Leistungen beruhen, die von der Magistratsvergabekommission beschlossen worden sind. Möglich ist in Einzelfällen auch eine Prüfung unterhalb der Vorlagepflichtgrenze, wenn das beschaffende Amt oder der Eigenbetrieb dies wünschen.
Seit April 2020 haben die beiden Mitarbeitenden der Kontrollstelle für Tariftreue und Mindestlohn im Vier-Augen-Prinzip bisher 292 Vor-Ort-Kontrollen bei unterschiedlichsten Bau- und Infrastrukturprojekten der Stadt Frankfurt am Main durchgeführt. Die Frankfurter Kontrollstelle ist darauf ausgerichtet, die vertraglichen Verpflichtungen der städtischen Auftragnehmer sowie deren Nachunternehmen zu prüfen und ergänzt insofern die kontrollierende Arbeit des Zolls als Ermittlungs- und Verfolgungsbehörde. Bei den Kontrollen wurden bislang keine Verstöße gegen die Tariftreueverpflichtung oder Mindestentgeltzahlung festgestellt.
Kontakt für die Medien
Mark Gellert, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Dezernat Finanzen, Beteiligungen und Personal, Telefon 069/212-46172, E-Mail Mark.Gellert@stadt-frankfurt.de